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   VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305   

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https://dejure.org/2020,24436
VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305 (https://dejure.org/2020,24436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305 (https://dejure.org/2020,24436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2020 - 11 ZB 19.1305 (https://dejure.org/2020,24436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3, § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots gegenüber einer Grundstückszufahrt

  • rewis.io

    Anspruch auf Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots gegenüber einer Grundstückszufahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305
    Diese Ermächtigung dient auch den privaten Interessen des Straßenanliegers an einer ungehinderten Nutzung seiner Grundstücksein- und -ausfahrt (BVerwG, U.v. 24.1.2019 - 3 C 7.17 - BVerwGE 164, 253 = juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305
    Hieran gemessen hat der Kläger mit seinem Zulassungsvortrag ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) dargelegt (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), indem er entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. stRspr: BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; zuletzt B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305
    Hieran gemessen hat der Kläger mit seinem Zulassungsvortrag ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) dargelegt (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), indem er entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. stRspr: BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; zuletzt B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305
    Darüber hinaus weiche das Urteil von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 (11 CS 05.1329) ab.
  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618

    Parkverbot gegenüber einer Grundstückszufahrt - Berufungszulassung

    Außerdem weiche das Verwaltungsgericht vom Leitsatz der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2020 - 11 ZB 19.1305 ab, wo eine schmale Fahrbahn bei einer 7 m breiten Grundstückszufahrt, einem 1, 40 m breiten Gehweg und einer verbleibenden Fahrbahnbreite von 4, 60 m (ohne Gehweg) angenommen worden sei.

    Ferner rügen die Kläger eine Abweichung von dem unter Randnummer 14 formulierten Leitsatz der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2020 (11 ZB 19.1305 - juris Rn. 14).

    Schließlich ist das Verwaltungsgericht auch nicht von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2020 (11 ZB 19.1305 - juris) abgewichen.

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